Teplitz- Schönau Freundeskreis e.V. München

Die Sudetendeutschen!

Die Bezeichnung „Sudetendeutsche“ leitet sich von dem rund 330 km langen Gebirgszug der Sudeten ab, der sich vom Norden Böhmens, nach  Mähren und Sudetenschlesien im Südosten hinzieht. Der Name „Sudetendeutsche“ wurde  seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts als Sammelbegriff für die über drei Millionen Deutsche in Böhmen Mähren und Sudetenschlesien (= böhmische Länder) gebräuchlich, wo sie seit über 700 Jahren siedelten. Die Sudetendeutschen unterscheiden sich wesentlich durch Mundart, Herkunft und regionale Kultur und sind insoweit zu den Altbayern, Franken, Sachsen und Schlesiern zu rechnen

 

Sudetenland in Böhmen, Mähren u. Sudetenschlesien, selbstverwaltet und hochentwickelter Lebensraum (rot) 

 

Böhmische Herzöge und Könige riefen im 12. und 13. Jahrhundert Deutsche als Bauern, Bergleute, Handwerker, Kaufleute und Künstler ins Land, um vor allem die bis dahin sehr dünn besiedelten Randgebiete erschließen und kultivieren zu lassen.

So war die Heimat der Sudetendeutschen jahrhundertelang ein Bestandteil des Heiligen römischen Reiches Deutscher Nation.

Mehr als 700 Jahre lang lebten so die Deutschen und die Tschechen friedlich neben- und miteinander. Soweit es Spannungen gab, hatten diese eher religiöse und soziale als nationale Ursachen. Die nationalen Leidenschaften entflammten erst in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als die von der französischen Revolution ausgehende  Welle des Nationalismus auch die böhmischen Länder erfasste. Aber auch daraus hervorgehende Auseinandersetzungen blieben auch während der Österreichischen/Ungarischen Monarchie bis 1918 gewaltlos.

Erst nach der Ausrufung der Tschechoslowakischen Republik am 28.Oktober 1918, als ein Ergebnis der Auflösung der Monarchie, forderten die Sudetendeutschen gemäß ihrem Selbstbestimmungsrecht den Verbleib ihrer Heimatgebiete beim österreichischen Staat. Ihre Hauptstadt war Reichenberg und 60 Abgeordnete saßen bereits im österreichischen Parlament. Die tschechoslowakische Republik verwehrte
Ihnen jedoch das Selbstbestimmungsrecht und besetzte die Sudetendeutschen Gebiete. Die Sudetendeutschen demonstrierten mit Großkundgebungen friedlich für ihr Selbstbestimmungsrecht. Am 4. März 1919 zerschlug das tschechische Militär eine Kundgebung, wobei über 50 Tote zu beklagen waren.

So wurden die Sudetendeutschen gegen ihren Willen einem neuen Staat, der Tschechoslowakei, zugeschlagen, der jedoch ihre Rechte als Volksgruppe missachtete. Mit 3,4 Millionen waren die Sudetendeutschen die zweitgrößte Volksgruppe in der CSR.

Die Tschechoslowakische Staatsführung begann alsbald eine Entnationalisierungspolitik  gegenüber den Sudetendeutschen, die sich insbesondere in einer systematischen Zurücksetzung der deutschen Sprache und Kultur, Verdrängung der Deutschen aus dem öffentlichen Dienst und der deutschen Selbstverwaltung in Gemeinden und Bezirken widerspiegelte. Praktisch die gesamte Wirtschaftspolitik sowie die Förderung der Kultureinrichtungen und von Studenten  stand ganz im Dienste der Idee den Staat komplett zu tschechisieren.

Diese Politik führte auch zu einer wirtschaftlichen Ungleichbehandlung, ausgeprägt in der Wirtschaftskrise, und zu einer weiteren Entfremdung zwischen Sudetendeutschen und dem Tschechischen Staat. Eine Gleichbehandlung der Sudetendeutschen und Tschechen wurde immer wieder von der Staatsführung versprochen aber niemals realisiert. Dies bewirkte, dass  die sudetendeutsche Wählerschaft der sudetendeutschen Parteien, wie Sozialdemokraten, Christlich-Sozialen und Bund der Landwirte immer mehr der nationalen Sudetendeutschen Partei unter Konrad Henlein zuwandten.

Adolf Hitler nutzte diese Sudetenkrise aus und bewirkte das Münchner Abkommen vom 30.Sept. 1938, zusammen mit Frankreich England und Italien, in dem die Abtretung der Sudetengebiete an das Deutsche Reich festgelegt wurde und dem verbliebenen Tschechoslowakischen Staat Selbstständigkeit und Weiterführung garantiert wurde.

Eine Folge des Münchner Abkommen war, dass ein Großteil der seit 1919 im Sudetenland angesiedelten Tschechen dieses verlassen musste. Ebenso mussten die Sudetendeutschen  das innerböhmische Gebiet verlassen. Dies geschah ohne Gewalt und Enteignung.

Am 15. März 1939 begann Hitler unter Missachtung der Zusagen gegenüber der Tschechoslowakei des Münchner Abkommen die Besetzung der Restgebiete von Böhmen und Mähren (ohne Slowakei) und erklärte diese zum Reichsprotektorat. Die Besatzung durch Nazi-Deutschland war gekennzeichnet durch politische Unterdrückung bei gleichzeitiger auskömmlichen wirtschaftlichen Lebensverhältnissen. Im folgenden Weltkrieg blieben dem Protektorat  Kriegsdienst und Kriegszerstörungen  erspart.

Am 1. Sept. 1939 begann Adolf Hitler den 2. Weltkrieg, der mit der Kapitulation am 8.5.1945 endete. Auch mit Einwilligung der alliierten Siegermächte entstand wieder die Tschechoslowakei, der die sudetendeutschen Siedlungsgebiete wieder zugeordnet wurden.

Der tschechische Staatspräsident Eduard Benesch war im Oktober 1938 ins Exil nach London gegangen und bildete eine Exilregierung. Hier bereitete er systematisch die Vergeltungsmaßnahmen sowie die kollektive Vertreibung der Sudetendeutschen und der Ungarn vor. In Erwartung des Kriegsendes war Benesch schon am 2.4.45 mit seiner Exilregierung mit einem Sonderzug aus Moskau eingereist und etablierte in Prag die neue tschechoslowakische Regierung.

Seine ersten Reden und die folgenden Benesch-Dekrete verkündeten die Entrechtung der 3,5 Mio. Sudetendeutschen mit  Aberkennung Ihrer Staatsbürgerschaft, Enteignung und Vertreibung. Die bereits kommunistisch geführten Nationalausschüsse und Terrorgruppen der Roten Garden begannen  in einer ersten Phase sofort mit der sog. „Wilden Vertreibung“, mit Enteignungen, Misshandlungen, Vertreibungen  und Ermordungen sowie mit Heranziehung von Zwangsarbeit und Einweisung in Arbeitslager. Diese willkürlichen, bestialischen Behandlungen der Sudetendeutschen erfolgten  bis weit in den Herbst 1945 hinein.

Mit dem Potsdamer Abkommen vom 2.8. 1945 wurde dann die geregelte, „humane“ Vertreibung der Sudetendeutschen beschlossen, die dann ab 25.1.46 bis 27.11.46 mittels Viehwaggons und Minimalgepäck erfolgten sollte.

Am 8.5. 1946 beschloss das tschechische Parlament noch das Straffreistellungsgesetz 115, in dem die Vertreibungsexzesse als nicht widerrechtlich eingestuft wurden.

Über 240.000 Sudetendeutsche mussten in den Arbeitslagern und während der Vertreibung jedoch ihr Leben lassen.

Primär nach West-und Ostdeutschland vertriebene und verstreute Sudetendeutsche Volksgruppe

 

Der Wert des durch die Vertreibung verlorenen Privatvermögens der Sudetendeutschen wurde nach allgemein üblichen Ermittlungsverfahren 1981 auf 265 Milliarden DM geschätzt.

Bereits 1950 formulierten die Heimatvertriebenen in Ihrer Charta, dass sie

            >auf Rache und Vergeltung verzichten,

            >ein geeintes Europa  unterstützen und

            >am Wiederaufbau von Deutschland und Europa durch harte Arbeit beitragen.

Mit der Deutsch/Tschechischen Erklärung von 1997 wurde wohl der beiderseitige Wille zur Versöhnung formuliert.

Die tschechische Regierung ist leider keiner internationalen Aufforderung die Benesch-Dekrete und das Straffreiheitsgesetz 115 aufzugeben und die Konsequenzen zu tragen, nachgekommen.

Im Gegenteil, 2002 hat das tschechische Parlament nochmals festgehalten, dass die Benesch-Dekrete und das Straffreiheitsgesetz 115, welche die Vertreibungsverbrechen legalisiert, weiter Gültigkeit haben und sich Eduard Benesch mit der Vertreibung der Sudetendeutschen für den tschechischen Staat verdient gemacht hat.

Trotz dieses Bestehens auf der Entrechtung der Sudetendeutschen wird Tschechien 2004 als Mitglied in die  Rechts-und Werte-Gemeinschaft EU aufgenommen.

Mit Hilfe des Deutsch/Tschechischen Zukunftsfonds soll der Versöhnungsprozess jedoch unterstützt werden.

 Der Teplitz-Schönau Freundeskreis e.V. München unterstützt diesen Versöhnungsprozess mit und in ihrem  Heimatkreis.